Dietmar Mieth
Alter Dorfring 22
04509 Delitzsch, OT Zschepen

Zschepen, den 29.08.2005




Landratsamt Delitzsch
Richard-Wagner-Str. 7a
04509 Delitzsch

Widerspruch

gegen den „Gebührenbescheid Abfallentsorgung“ vom 01.08.2005




Sehr geehrte Damen und Herren,

gegenüber dem Kalenderjahr 2004 ist eine Abfallgebührenerhöhung bei Grund- als auch bei der Entleerungsgebühr in dem mir zugesandten Gebührenbescheid ersichtlich. Vermutlich sind es viele Gründe, die zu dieser Erhöhung führten.

Objektiv betrachtet kann beispielsweise eine Umladestation für den kreiseigenen Müll auf dem Deponiegelände Spröda niemals die betriebswirtschaftlich günstigste Lösung sein. Dieser Standort hätte bei einem Variantenvergleich von vornherein ausscheiden müssen. Er ist durch die damit unabdingbare Verlängerung der Transportwege auch umweltpolitisch nicht vertretbar.

Bereits am 07.06.2002 teilte der Herr Landrat Czupalla Vertretern der Bürgerinitiative „Müllverbrennung Delitzsch? Nein!“ mit, dass er mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) Kooperationsbeziehungen bei der Abfallentsorgung eingehen wolle. Zu einer Kleinen Anfrage der SPD im Sächsischen Landtag vom 04.09.2002 wurde der Staatsregierung allerdings mitgeteilt, dass über konkrete Mengenlieferungen und Transportwege keine Informationen vorliegen. Nun wird der kreiseigene Müll ab 01.06.2005 zur Mechanisch-Biologischen Anlage nach Cröbern gefahren. Vertraglich wäre wohl alles perfekt. Ist es dies wirklich? Ein Vertrag über Verbringungspflicht zur MBA Cröbern bis zum Jahre 2025 – unterschrieben von Herrn Czupalla. Bereits vor Jahren hätte man günstigere Entsorgungswege suchen können, aber durch massives Missmanagement in der Landkreisverwaltung und dem Festhalten an einer „eigenen“ Müllverbrennungsanlage vergingen die für eine mögliche Kostenreduzierung in der Abfallentsorgung so wichtigen Jahre. Ohne öffentliche Ausschreibung wurde nun dieser Vertrag unterzeichnet, der ein Umsatzvolumen für die Betreiber der MBA Cröbern in zweistelliger Millionenhöhe bedeuten dürfte. – Der Bürger des Landkreises Delitzsch zahlt doch gern!

Auch darf die allem Anschein nach eingetretene wirtschaftliche Schieflage der Kreiswerke Delitzsch GmbH nicht zu Abfallgebührenerhöhungen führen, da diese Unwegsamkeiten wohl hausgemacht sein dürften. Beraterverträge in sechsstelliger Höhe mit dem eigenen Gesellschafter abzuschließen erscheinen in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage recht fragwürdig. Die Müllverbrennungsanlage wurde in Delitzsch Südwest nicht gebaut. Dennoch verschlang die Planung hierfür ebenfalls eine beträchtliche Summe. Als Bürger dieses Landkreises bin ich nicht willens für die Missgeschicke von nicht haftenden Geschäftsführern dieses teilkommunalen Unternehmens und für die innerbetrieblichen „Personalinstallationen“ die Zeche zu bezahlen.

Zudem gibt es wohl auch keine zusätzlichen allgemeinen Dienstleistungen, die eine Abfallgebührenerhöhung begründen würden.

Hiermit gebe ich Ihnen bekannt, dass die von Ihnen durch Lastschrift von meinem Konto eingezogenen Gebühren vorbehaltlich einer späteren Entscheidung auf Grund dieses Widerspruches sind.



Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Mieth


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