Vertrag zur territorialen Zusammenarbeit bei der Abfallbeseitigung unterschriftsreif

Delitzsch. Der kürzlich den Mitgliedern des Kreisausschusses vorgelegte Entwurf der "öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung zur abfallwirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachen (ZAW) und dem Landkreis Delitzsch" passierte das Gremium mit Stimmenmehrheit und soll am 27. November dem Kreistag zur Beschlussfassung übergeben werden. Die PDS kündigte einen Änderungsantrag an, weil im vorliegenden Entwurf keinerlei Preisobergrenzen (Gesamtbehandlungspreis 105 Euro pro Tonne Müll) und keine Mindestmengen (mindestens 70.000 Tonnen heizwertreiche Fraktion zur Auslastung der Delitzscher Müllverbrennunganlage) fixiert seien. Im November 2001 hatte man sich nach langer Diskussion und unter Mitwirkung der außerparlamentarischen Arbeitsgruppe Abfallwirtschaft im Kreistag auf diese Kerndaten geeinigt (LVZ berichtete).

Die Vereinbarung soll am 1. Juni 2005 in Kraft treten und die wechselseitige Erfüllung der Pflichtaufgaben zur Müllentsorgung regeln. Danach wird der Landkreis Delitzsch dem ZAW Siedlungs- als auch gewerbliche Abfälle liefern, dieser behandelt sie in einer noch zu bauenden mechanisch-biologischen Anlage (MBA) vor. Aussortierter heizwertreicher Müll des Landkreises als auch des ZAW kommt zurück nach Delitzsch und wird hier verbrannt. Schlackereste gelangen auf gleichem Weg auf die Deponie Cröbern.

"Die Zahlen sind beim Regierungspräsidium Leipzig rausverhandelt worden", begründet Dezernentin Angelika Stoye das Fehlen konkreter Werte. Abfallbilanzen lägen noch nicht vor und so sei auch der Rücklauf zwischen dem Landkreis und dem ZAW nicht definierbar, beschreibt sie die Position der Rechtsaufsichtsbehörde. Unabhängig von den Mengenangaben seien die Partner verpflichtet, gegenseitig die anfallenden Mengen zu behandeln und zu lagern. Konkrete Entsorgungsverträge würden unmittelbar zwischen Entsorgungsunternehmen (Kreiswerke Delitzsch und Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungs GmbH) geschlossen. Ein gemeinsamer Ausschuss, in dem ZAW und Landkreis Delitzsch gleiche Stimmenanteile haben, soll über die Einhaltung der Eckpunkte wachen. Dr. Michael Friedrich (PDS) bezweifelt die rechtliche Belastbarkeit der Vereinbarung, wenn Kernpunkte in rechtlich verbindlicher Form fehlen. "Wie sollen Ausschussmitglieder sichern, dass die Prämissen eingehalten werden?", fragte er. Der Landkreis gebe so das Geschäft mit dem Müll aus der Hand, stellte Friedrich weiter fest. Dezernentin Stoye als auch Landrat Czupalla entgegneten, dass man sich strikt an den Kreistagsbeschluss halte und die Gebührenhoheit weiterhin beim Landkreis bleibe.

D. W.

LVZ, 13.11.2002


Meine Meinung

Lieber doppelt, als gar nicht

Von DITMAR WOFILGEMUTH

Wir erinnern uns:
Fast zwei Jahre hat es gedauert, bis sich Befürworter und Gegner der Müllverbrennungsanlage in Delitzsch, sich Befürworter und Gegner einer regionalen abfallwirtschaftlichen Zusammenarbeit auf konkrete Prämissen einigten, die letztlich in einem Kreistagsbeschluss mündeten. Jetzt, wo die fast "schicksalshafte" Vereinbarung (im zweiten Entwurf!) unterschriftsreif ist, fehlen aber gerade diese Eckpunkte im verbindlichen Vertragstext. Selbst wenn sie in Verträgen zwischen Dritten (den Entsorgungsunternehmen) wieder auftauchen (sollen), was schadet es der Vereinbarung, möglichst konkret den Rahmen der Zusammenarbeit abzustecken, um das öffentliche Wohl zu sichern. Einziger Nachteil (?) wäre, dass sich das Kreisparlament jährlich mit der Zweckvereinbarung beschäfti gen müsste. Ein zusätzlicher Aufwand, der sich aber lohnt. Zu sensibel ist das Thema...