Bürgerverein Sauberes Delitzscher Land e.V.
c/o Dietmar Mieth
Alter Dorfring 22
04509 Delitzsch, OT Zschepen




Regierungspräsidium Leipzig
Regierungspräsident Herr Steinbach

Braustraße 2
04107 Leipzig

Delitzsch, den 10.07.2008




Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,

unser Bürgerverein hat erstmals im April 2006, dann noch einmal auf einer öffentlichen Veranstaltung am 06.12.2006 den Verdacht geäußert, dass Rücklagen, die in der Vergangenheit für die Sanierung der Kommunalmülldeponie/neue Altsalzdeponie – KMD/NAD – der Deponie Spröda anzusammeln waren, nicht mehr vorhanden sind und damit die gesetzlich vorgeschriebene Sanierung der Deponie nach Ende der Ablagerungsphase nicht erfolgen kann.
Aus den Bilanzen der KWD der Jahren 1992 bis 2003 war zu entnehmen, dass Rücklagen bzw. Rückstellungen aus Gewinnüberschüssen sich auf einen Betrag von ca. 8,7 Mio. EUR addiert hatten.
Der Geschäftsführer der KWD GmbH ist dem auf der öffentlichen Veranstaltung entgegengetreten und hat ausgeführt, dass die Sanierung aus dem cash flow des Unternehmens bezahlt werden könne.

Eine Strafanzeige des Vereins vom April 2006 ist erfolglos geblieben. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Auffassung der KWD angeschlossen, wonach die Bildung von Rücklagen in erster Linie eine bilanzielle Darstellung erfordert, nicht jedoch das Ansparen des Geldes auf einem Konto.

Nach Schließung der Deponie ab 1.6.2005 hätte jedoch nach § 12 f Deponieverordnung (DepV) mit der Deponiesanierung (Deponienachsorge) begonnen werden müssen. Lt. Plangenehmigungsbescheid vom 1.11.2004 des RP Leipzig sollten die Sanierungs- und Rekultivierungsarbeiten inklusive des Aufbringens der temporären Oberflächenabdeckung bis zum 31.12.2006 abgeschlossen sein.

Bis heute ist aber noch nicht einmal mit der vorläufigen Sanierung (vorläufigen Oberflächenabdeckung) begonnen worden.

Sie selbst teilten dem Herrn Landrat Czupalla in einem Schreiben vom 22. August 2007 mit, dass Sie aufgrund der vorgelegten Bilanzen der KWD davon ausgehen, dass die notwendigen finanziellen Mittel für eine Sanierung nicht bzw. nicht ausreichend zur Verfügung stehen. So heißt es in dem Schreiben:

Diese Zustimmung (zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn) kann erst erteilt werden, wenn die Finanzierung der Maßnahmen, die bisher nicht in dem Haushalt des Landkreises enthalten sind, hinreichend durch einen entsprechenden Kreistagsbeschluss gesichert ist ...
Zur Darstellung der Finanzierungssicherung der Maßnahmen ist es notwendig, dass von Ihnen nachgewiesen wird, ob und wie die KWD die für die Deponiesanierung und –rekultivierung gebildeten bilanziellen Rückstellungen, die u. a. aus den Abfallgebühren zu bilden waren, auflösen und dem Landkreis zur Verfügung stellen können.
... Nach einer ersten Durchsicht der vorgelegten Bilanzen der KWD könnte die kurzfristige Auflösung dieser Aufstellungen nicht unproblematisch sein.
... ... Da man wohl davon ausgehen kann, dass die Deponie unter Fortführungsgesichtspunkten (und nicht nach ihrem tatsächlichen Beleihungswert oder Zerschlagungswert) bilanziert wurde, dürfte dem Unternehmen über die Forderungen und den Kassenbestand hinaus objektiv keine Liquidität, z.B. durch die Aufnahme neuer Kredite zur Erfüllung seiner Sanierungsverpflichtungen zur Verfügung stehen.

Hatte noch die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung das Vorliegen einer Untreue mit dem Argument zurückgewiesen, das Geld müsse nicht tatsächlich auf ein bestimmtes Konto fließen, so führen Sie nunmehr aus:
... muss im Interesse des Landkreises ebenso sichergestellt sein, dass die Einnahmen der KWD für die Verwertung der heizwertreichen Fraktion z.B. auf ein Sperrkonto fließen, damit sichergestellt ist, dass zum Zeitpunkt des Anfalls des Verwertungsaufwandes tatsächlich liquide Mittel im Unternehmen vorhanden sind.

Ferner konnte der Landkreis wohl nicht den Nachweis erbringen, dass er die KWD durch eine entsprechende Vereinbarung zur Bildung von Rücklagen angehalten hatte.

Somit stellt sich für uns wiederum die Frage: Wo sind die Gelder für die Deponiesanierung geblieben? Wie wird sie finanziert?

Die Tatsache, dass die KWD ebenso wenig wie der Landkreis Delitzsch finanziell in der Lage sind, die Deponiesanierung durchzuführen, wird aus einem zweiten Gesichtspunkt deutlich:

Mit Bescheid vom 15.08.2007 hat das RP Leipzig der KWD GmbH den Abschluss der Rekultivierungsmaßnahmen zur temporären Oberflächenabdeckung für den Bereich Kommunalmülldeponie/neue Altsalzdeponie – KMD/NAD – der Deponie Spröda genehmigt. Mit Antrag vom 02.11.2007 haben die KWD die entsprechende Ausführungsplanung beantragt. Diese wurde mit Bescheid vom 17.12.2007 durch das RP Leipzig bestätigt.

Gegen diesen Bescheid haben jedoch die KWD Widerspruch und gegen den ergangenen Widerspruchsbescheid vom 29.02.2008 Klage eingereicht.

Es wurde also gegen einen Bescheid Klage eingereicht, der selbst von den KWD beantragt wurde. Zur Begründung der Klage wurde u. a. ausgeführt, dass ein Teil der Deponie mittlerweile im Grundwasser stehe, so dass statt ursprünglich geschätzter 40.000 m³ durchströmten Wassers mittlerweile 438.000 m³ Wasser die Deponie durchströmen und in den Lober-Leine-Kanal fließen (mit einer entsprechend hohen Versalzung).

Wie aus dem Widerspruchsbescheid eindeutig ersichtlich, ist der hier maßgebliche Teil der Deponie (KMD/NAD) nicht von dem Grundwasseranstieg betroffen, sondern lediglich der Teil, auf dem sich die Alte Altsalzdeponie (AAD) befindet. So heißt es seitens RP Leipzig zu den Einwendungen der KWD:
... muss klargestellt werden, dass durch die KWD bei der gewählten Argumentation von einer unqualifizierten und unrichtigen Übertragung der Randbedingungen für den Standort AAD auf den gesamten Standort der Deponie Spröde ausgegangen wurde. (Widerspruchsbescheid S. 6)

Die Deponiesanierung bis September 2009 ist jedoch aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die Umwelt zwingend durchzuführen.

Die Genehmigung wurde erteilt, weil dies nach Prüfung und Abwägung aller zu berücksichtigenden Interessen der spätest mögliche Zeitpunkt im Sinne des Schutzes vor Umweltgefahren und schädlichen Umwelteinwirkungen gem. § 10 Abs. 4 S. 2 KrW-AbfG ist.“ (Widerspruchsbescheid S. 5)

Sehr geehrter Herr Steinbach,
unstrittig ist auch, dass der Minderheitsgesellschafter der KWD, die RMG GmbH Wiesbaden, Klage gegen den Mehrheitsgesellschafter der KWD, den Landkreis Delitzsch, sowie gegen die Konzernmutter der KWD, die ENEBA GmbH, bei dem Landgericht Leipzig, Kammer für Handelssachen, eingereicht hat (Klageschriften vom 26.03./22.04./02.05.2008).
Es ist an den Landkreis Delitzsch die Frage zu stellen, ob Ziel dieser Klage die Herbeiführung eines Gesellschaftsbeschlusses sein soll, durch den der Landkreis aufgefordert werden soll, einen Millionenbetrag zusätzlich zur Verfügung zu stellen, damit der erforderliche Eigenanteil für die Deponiesanierung gegenüber dem RP Leipzig nachgewiesen werden kann.

Weitere Fakten:
In den seit 2005 anhängigen Rechtsstreiten über die Abfallgebühren wurde seitens des Prozessbevollmächtigten der Delitzscher Bürger mehrfach gegenüber dem Landkreis Delitzsch als Beklagten angemahnt, die Entgeltverträge zwischen dem Landkreis und den KWD vorzulegen, die aufgrund von § 8 Abs. 2 des Entsorgungsvertrages zu schließen waren. Bislang sind noch keine Entgeltverträge, die jährlich im Voraus zu schließen sind, vorgelegt worden. Es stellt sich daher die Frage, ob solche grundsätzlich überhaupt existieren und wenn dies nicht der Fall sein sollte, nach welchen Kriterien letztendlich die KWD dem Landkreis die Abfallgebühren in Rechnung gestellt haben.

Obwohl der Landkreis Delitzsch über die höchsten Abfallgebühren im Freistaat Sachsen verfügt (vgl. Erhebung des Landesamtes für Statistik für das Jahr 2005) und die Bürger über Jahre mit ihren Abfallgebühren auch einen Anteil für die anstehende Deponiesanierung gezahlt haben, ist dieses Geld jetzt offenbar nicht (mehr) vorhanden. Unser Vorwurf, dass die für die Sanierung erforderlichen Gelder nicht zur Verfügung stehen, konnte bisher durch KWD und Landkreis nicht entkräftet werden. Die einseitigen lokalen Presseveröffentlichungen dienten bisher nur der Verklärung und des Aussitzens und hatten keinerlei erhellenden Charakter. Im Gegensatz dazu veröffentlichte unser Bürgerverein unter www.pro-demokratie.com nur Beiträge/Erklärungen auf Basis belastbarer Fakten.

Das Anliegen unseres Bürgervereins ist darauf hinzuwirken, dass der Landkreis und die von ihm beauftragten Kreiswerke ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Sanierung der Deponie Spröda (Bereich KMD/NAD) fristgerecht nachkommen.

Oberstes Ziel Ihrer Behörde muss es unserer Meinung nach sein, den vorgenannten Sachverhalten auf den Grund zu gehen und gesetzeskonforme Problemlösungen zur Zufriedenheit der Allgemeinheit zu erarbeiten und deren Umsetzung mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu erzwingen.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Mieth
Vorsitzender des BV

Verteiler: Landratsamt Delitzsch, Herrn Landrat Czupalla


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