Verein Sauberes Delitzscher Land e.V.

Satzung

§ 1

Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen Sauberes Delitzscher Land. Seit der Eintragung im Vereinsregister vom 11. Juli 2005 wird der Namenszusatz »eingetragener Verein« in der abgekürzten Form »e.V.« hinzugefügt.

  2. Sitz des Vereins ist Alter Dorfring 22 in 04509 Delitzsch /OT Zschepen.

  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

Zweck, Ziele und Aufgaben des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes in der Stadt Delitzsch und dem Umland in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Der Verein verfolgt damit vorwiegend Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO.

  2. Im Rahmen dieser gemeinnützigen Zwecke verfolgt der Verein insbesondere die folgenden Ziele:

    • eine lebenswerte Umwelt durch eine nachhaltige Entwicklung im Delitzscher Land zu schaffen und zu erhalten

    • einen wirkungsvollen Schutz der natürlichen Umwelt durchzusetzen

    • die Kenntnisse über regionale Natur-, Klima- und Umweltgefährdungen in der Öffentlichkeit zu verbreiten

    • die Einhaltung und Durchsetzung des nationalen, europäischen und internationalen Natur-, Arten- und Klimaschutzrecht auf regionaler Ebene sicherzustellen

  3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

    • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Umwelt- und Nachhaltigkeitsgedankens in der Region

    • Aktives Eintreten für eine nachhaltige und umweltfreundliche Entwicklung der Stadt Delitzsch und der kreis-/ länderübergreifenden Umgebung

    • Entgegentreten gegen umweltfeindliche Planungen oder Maßnahmen in der Region

    • Beteiligung an und Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren unter dem Gesichtspunkt des Natur-, Umwelt-, Landschaftsschutzes in der Region

    • Stellung von Umweltinformationsanträgen und Unterrichtung der Öffentlichkeit über Missstände bei der Einhaltung des Umweltschutzes in der Region

    • Ergreifung von rechtlichen Schritten gegen umwelt- und naturunverträgliche Vorhaben

    • Initiierung und Unterstützung von Petitionen, Begehren, Anfragen und Initiativen im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes

    • Organisation und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen (Bürgerversammlungen) inkl. Fachvorträgen mit Sachverständigen

    • Vermittlung von praktischen Erfahrungen und Handlungsansätzen für eigenes umweltgerechtes Verhalten auf lokaler Ebene

    • Durchführung von Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft, insbesondere biologischer Vielfalt

    • Beschaffung der finanziellen Mittel und Anregung zu Spenden für die Erfüllung der genannten satzungsgemäßen Aufgaben

§ 3

Gemeinnützigkeit (Steuerbegünstigung)

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins als Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4

Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Mitglieder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht und sind nicht wählbar. Mitglieder können ihr Stimmrecht nur bei persönlicher Anwesenheit ausüben, eine Ausübung durch den gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigten ist unzulässig.

  2. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

  3. Mitglieder unterstützen die Ziele des Vereins Sauberes Delitzsch Land e.V.. Sie zahlen den in der Beitragsordnung festgesetzten Mitgliedsbeitrag.

  4. Während des Bestehens eines Honorarvertrages zwischen einem Mitglied und dem Verein Sauberes Delitzscher Land e.V. ist das Mitglied für kein Vereinsamt wählbar, sein passives Wahlrecht ruht.

  5. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand zu erklären, es genügt die Textform. Er ist nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zulässig.

  6. Ein Mitglied kann aus dem Verein Sauberes Delitzscher Land e.V. ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen, insbesondere die Ziele des Vereins verstoßen hat oder wenn es mit mindestens einem Jahresbeitrag mehr als drei Monate in Verzug ist. Über einen Ausschluss; entscheidet der Vorstand. Dem Auszuschließenden ist vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; der Ausschluss; wegen Zahlungsverzug ist mit einer Frist von einem Monat anzudrohen.

  7. Gegen den Ausschluss aus dem Verein kann die betreffende Person binnen eines Monats nach dem Zugang der Entscheidung Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Die Beschwerde gegen den Ausschluss hat aufschiebende Wirkung.

§ 5

Mitgliedsbeiträge

  1. Jedes Mitglied hat in Geld einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.

  2. Die Höhe des Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

  3. Minderjährige Mitglieder werden bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres vom Beitrag befreit.

  4. Die Beiträge sind jährlich am 1. Juni fällig.

§ 6

Organe

Organe des Vereins sind

  1. der Vorstand,

  2. die Mitgliederversammlung.

§ 7

Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Kassenwart.

  2. Die Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein.

  3. Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich.

  4. Für die Beschlussfassung gilt § 28 Abs 1 i.V.m. § 32 BGB mit der Maßgabe, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag gibt.

  5. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und seinem Stellvertreter vertreten. Beide sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Stellvertreter wird im Innenverhältnis angewiesen, von seiner Vertretungsbefugnis nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch zu machen.

  6. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis satzungsgemäß ein neuer Vorstand bestellt ist.

§ 8

Mitgliederversammlung

  1. In jedem Geschäftsjahr muss eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.

  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn dies das Interesse des Vereins erfordert, wenn ein Vorstandsmitglied vorzeitig ausgeschieden ist oder wenn der 10. Teil der Mitglieder schriftlich vom Vorstand unter Angabe von Zweck und Grund einer alsbaldigen Mitgliederversammlung deren Einberufung verlangt hat.

  3. Zuständig für die Festlegung der vorläufigen Tagesordnung und für die Einberufung der Mitgliederversammlung ist der Vorstand.

  4. Zur ordentlichen Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von vier Wochen, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.

  5. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand zugehen. Sie müssen begründet sein und der Antragsteller muss in der Mitgliederversammlung persönlich anwesend sein. Anträge werden den Mitgliedern mit der Tagesordnung bekannt gegeben. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied.

  6. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss durch öffentliche Bekanntgabe im Mitteilungsblatt der Region Delitzsch erfolgen.

  7. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

    • Satzungsänderungen,

    • Wahl des Vorstands und dessen Entlastung,

    • Beitragsfestsetzung,

    • Aufnahme eines Mitglieds nach Berufung des abgelehnten Aufnahmebewerbers,

    • Ausschließung eines Mitglieds nach fristgerechter Berufung des betroffenen Mitglieds,

    • Auflösung des Vereins.

  8. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt.

  9. Es entscheidet die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ersichtlich ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.

  10. Zur Beschlussfassung über die Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, für die Beschlussfassung über die Änderung des Zwecks des Vereins und über dessen Auflösung eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

  11. Wahlen sind geheim. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer entscheidet sich mit seiner Stimme für die Kandidaten, die auf der Wählerliste aufgestellt wurden und gibt das Blatt in einem verschlossenen Umschlag beim Versammlungsleiter ab. Gewählt ist der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

§ 9

Versammlungsniederschrift

  1. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.

  2. Das Versammlungsprotokoll kann von jedem Mitglied auf Verlangen innerhalb von 3 Wochen beim Vereinsvorsitzenden eingesehen werden.

  3. Geht innerhalb weiterer zwei Wochen kein Einspruch ein, gilt das Protokoll als genehmigt.

§ 10

Kassenprüfung

Die Mitglieder der Revisionskommission überprüfen mindestens einmal jährlich die Führung der Kassengeschäfte auf ihre Ordnungsmäßigkeit.

§ 11

Änderung des Vereinszweckes und Auflösung des Vereins

  1. Die Änderung des Vereinszweckes und die Auflösung des Vereins können nur durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der eingetragenen Mitglieder anwesend sein.

  2. Der Beschluss der Mitgliederversammlung bedarf einer Mehrheit von 4/5 der abgegeben gültigen Stimmen. Bei Beschlussunfähigkeit beruft der Vorstand binnen drei Wochen eine zweite Versammlung mit der gleichen Tagesordnung ein.

  3. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder mit einer 4/5-Mehrheit beschlussfähig.

§ 12

Anfall des Vereinsvermögens

Das nach der Liquidation verbleibende Vereinsvermögen wird unmittelbar und ausschließlich der Deutschen Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell übertragen.