Stellungnahme des Bürgervereins Sauberes Delitzscher Land e.V. zum Schreiben des Landrates des LK Nordsachsen vom 02. Mai 2019

Eine sach- und fachkundige Aufarbeitung aller skandalträchtigen Vorgänge, die im Zuge des Betreibens des Biomassekraftwerkes in der ehemaligen Delitzscher Zuckerfabrik durch hinreichend beweiskräftiges Aktenmaterial eindeutig belegbar sind, wäre das Gebot der Stunde. Stattdessen wird der Öffentlichkeit seitens des Landratsamtes die vermeintliche Ungefährlichkeit der auf dem verwaisten Betriebsgelände illegal gelagerten Verbrennungsrückstände amtlich bescheinigt und gleichwohl eine brandschutztechnisch beherrschbare Situation in punkto Altholzlagerung vorgegaukelt. Ferner scheut man eine für die Gefahrenabschätzung und weitere Vorgehensweise zwingend notwendige amtliche Prüfung aller im Forderungskatalog unserer Internetveröffentlichung „Gift übers Delitzscher Land“ aufgeführten Sachverhalte. Diese würden u.a. zwangsläufig die aussagekräftigen Analyseergebnisse unseres Bürgervereins untermauern. Aber genau das will man vermutlich nicht!

Fakt ist, dass die uns zur Verfügung stehenden Dokumente in eindrucksvoller Weise die eklatanten Überwachungs- und Kontrolldefizite sowie grobe Fehleinschätzungen des gesetzesfernen Anlagenbetriebs durch die Landkreisverwaltung belegen. Nur durch das jahrelange Behördenversagen konnten die jeweiligen Betreiber ihre perfiden Arbeits- /Abfallverbrennungspraktiken ausleben. Ein Schutz der Bevölkerung und deren Umwelt durch Emission großer Mengen gefährlicher Stoffe über den Luft- und Wasserpfad wurden somit amtlicherseits nicht gewährleistet. Bereits bei Bekanntwerden der hohen Dioxin- ,Blei- und Cadmiumwerte des im August 2011 entsorgten Filterstaubes und der darauf folgenden vom Betreiber veranlassten Beantragung von Genehmigungen zur Entsorgung von nunmehr besonders gefährlichen Filterstäuben, hätte die Landkreisverwaltung/Umweltamt den Weiterbetrieb der Großfeuerungsanlage unterbinden müssen. Bereits zu diesem Zeitpunkt verbrannte man also Materialien, die nicht den genehmigten Altholzkategorien AI und AII entsprachen.

Den Ausführungen des Landrates bezüglich der ordnungsgemäßen Filterstaubentsorgung kann nicht gefolgt werden, da durch zahlreiche Dokumente Gegenteiliges belegt werden kann. Zur Wahrheitsfindung empfehlen wir die entsprechenden aussagekräftigen Dokumente im besagten Internetbeitrag nachzulesen. Die Aussage des Landrates „seit der Stilllegung fand kein Verbrennungsprozess statt, so dass keine Abgasreinigung erfolgte, die eine Entsorgung der Filterasche notwendig gemacht hätte …“ ist zwar zutreffend aber betrifft überhaupt nicht die wesentlichen Sachverhalte. Die Rauchgasreinigung war seit Jahren defekt. Durch eine mangelhafte bzw. völlig versagende Rauchgasreinigung wurde der dabei anfallende Filterstaub während des Betriebes der Großfeuerungsanlage entgegen der Genehmigung praktisch nicht aus den Rauchgasen entfernt. Über 100.000 Kubikmeter Abgase gingen pro Stunde über den Schornstein ungereinigt in die Atmosphäre. Die Verbrennungstemperatur unterschritt signifikant die lt. Genehmigung notwendigen mindestens 850 °C, da die Kessel zwar für Kohlefeuerung, nicht aber für Abfallverbrennung konzipiert waren und die Anlagentechnik in höchster Weise verschlissen war. Die letzte Funktionsprüfung und Kalibrierung bezüglich der für die Überwachung des genehmigungskonformen Anlagenbetriebs unabdingbar notwendigen Emissionsmesstechnik lag Jahre zurück. Zudem wurde diese Technik in verantwortungsloser Weise jahrelang funktionsuntüchtig gehalten.

Fraglich ist zudem, wie problematische Abfälle (stark kontaminierte Hölzer und andere Abfallarten) ohne Genehmigung auf das Betriebsgelände verbracht und zu guter Letzt mitverbrannt werden konnten. Dies war eindeutig illegal. Das war der eigentliche Skandal!

Eine vom Landratsamt ohne Beteiligung der kausal betroffenen Bürger erteilte emissionsschutzrechtliche Genehmigung für die vom unzuverlässigen Betreiber des Biomassekraftwerkes gegründete Delitzscher Wertstoffaufbereitung GmbH kurz vor dem Insolvenzantrag 2016 und der Schließung des Biomassekraftwerkes, mit der Absicht, die illegal abgelagerten Abfälle im ehemaligen Zuckerhaus trotzdem zu legalisieren, war wohl mehr als nur bemerkenswert.

„Das Umweltamt sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung, erneute Prüfungen für die bereits untersuchten Bereiche durchführen zu lassen.“ so der Landrat. Dies ist im Lichte unserer Veröffentlichung eine erstaunliche Feststellung und in der Sache keinesfalls akzeptabel.

Dem Bürgerverein unkorrektes Probenehmen und Dilettantismus vorzuwerfen, jedoch sich als zuständige Überwachungs- und Kontrollbehörde nicht zu befleißigen, unsere im Raum stehenden Erkenntnisse zu überprüfen bzw. zu evaluieren ist mit logischen Überlegungen nicht nachzuvollziehen. Eine Aufarbeitung aller in Rede stehenden Vorwürfe ist vermutlich nicht gewollt.

Die Darstellung der Behörde, es handele sich bei den illegal auf dem Betriebsgelände abgelagerten 21.500 Tonnen Verbrennungsrückständen nur um Rost- und Kesselaschen ist falsch und bedarf deshalb der Präzisierung. Hierzu sei angemerkt, dass bereits im August 2011 die NDH Entsorgungsbetreibergesellschaft mbH die zur dortigen Endeinlagerung/Bergversatz im Bergwerk Bleicherode angelieferten Filterstäube des hiesigen Biomassekraftwerkes untersuchte. Aus den uns zur Verfügung stehenden Akten geht hervor, dass zu diesem Zeitpunkt erstmalig eine Beauftragung zur Untersuchung auf Dioxine/Furane erfolgte. Nun aber belegten die relevanten Analysen sofort klar und nachvollziehbar exorbitant hohe Schwermetall- und Dioxinwerte. Bereits damals schlussfolgerte der Entsorgungsfachbetrieb, dass die Delitzscher Großfeuerungsanlage folglich nicht genehmigtes Material verbrannt haben musste. Die von uns veröffentlichten Dokumente belegen dies eindeutig.

Um weiterhin diese hoch kontaminierten Filterstäube entsorgen zu dürfen, beantragte nun der Kraftwerksbetreiber beim Umweltamt Nordsachsens die Genehmigung, besonders gefährliche Filterstäube entsorgen zu dürfen. Die Genehmigung erfolgte am 10. November 2011. Dem Amt hätte auffallen müssen, dass insbesondere die Konzentrationen des hochproblematischen Bleis im Ausgangsstrom der Verbrennungsanlage um nunmehr durchschnittlich 13.800 Prozent und die sehr gefährlichen Konzentrationen des kanzerogenen Cadmiums um ca. 800 Prozent gegenüber der in der Umweltverträglichkeitsstudie, die integraler Bestandteil des Genehmigungsverfahrens war, überschritt. Diese hohen Werte sind eindeutig der Verbrennung nicht genehmigter Abfälle zuzuschreiben. Ein Weiterbetrieb hätte amtlicherseits sofort unterbunden werden müssen, derweilen unterstützte man quasi das illegale Handeln des Betreibers durch die Ausreichung der vorgenannten Genehmigung. Filterstäube sind auch auf dem illegalen Haufwerk eindeutig als solche zu erkennen. Diese unterscheiden sich ganz eindeutig von den abgelagerten Rost- und Kesselaschen durch ihre extreme Feinkörnigkeit, also ihrer Konsistenz. Unsere Vermutung, der Betreiber wollte auch hier die seit Bekanntwerden der besonderen Gefährlichkeit der Stäube im August 2011 die nunmehr sehr viel höheren Entsorgungskosten umgehen, ist wohl nachvollziehbar und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Unterstellung. Im Übrigen deckt sich die Aussage des Landrates, die besonders gefährlichen Filterstäube wären „stets in entsprechenden Containern“ „beobachtet“ wurden, nicht mit dem von seinem Amt gefertigten Überwachungsberichten. Beispielhaft soll hierbei der Bericht zur Überwachung am 03.09.2014 erwähnt werden.

Unser Bürgerverein konnte im Rahmen eines Screenings belegen, dass im Bereich der ehemaligen Filterstaubabfüllung Verbrennungsrückstände mit extrem hohen Schwermetallgehalten (12.990 mg Blei/kg TM) vorhanden sind, die durch Niederschläge in die vorhandenen Entwässerungsschächte gespült werden. Der Landrat schreibt hierzu lapidar: “Für die Entwässerungsschächte im Bereich der ehemaligen Filterstaubabfüllung sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Maßnahmen geplant, da eine Ableitung des in diesen Entwässerungsanlagen befindlichen Wassers seit Stilllegung der Anlage weder in den Zentralen Ableiter noch in die öffentlichen Abwasseranlagen erfolgt. Das anfallende Niederschlagswasser staut in den Entwässerungsanlagen und ggf. auf der Fläche ein.“ Wie soll ein „Einstauen“ funktionieren? Wir müssen in Anbetracht der völlig defekten Dachentwässerung des angrenzenden ehemaligen Zuckerhauses und der versiegelten Fläche von einer zu entwässernden Gesamtfläche von ca. 5.000 Quadratmeter ausgehen. Auf diese treffen im Jahresdurchschnitt 550 Liter/Quadratmeter Niederschläge abzüglich einer möglichen Verdunstung. Somit werden bei objektiver Betrachtung jährlich ca. 2.000 Kubikmeter Wasser in die vorhandenen Gullys gespült. Ein in unserer Veröffentlichung einsehbarer authentischer betrieblicher Lageplan mit eingezeichneten Abwasserleitungen belegt die Wasserführung aus dem hoch kontaminierten Bereich der ehemaligen Filterstaubabfüllung über den Zentralen Ableiter hin zum Lober. Das ist die Realität!

Der Abschnitt 7. unserer Veröffentlichung beschäftigt sich mit der Kontamination im Bereich der ehemaligen Filterstaubabfüllung nach der Betriebseinstellung. Der vollzogene Rückbau von stark mit schwermetallhaltigen Filterstäuben behafteten Filtereinheiten bewirkte die Kontamination des gesamten Bereiches. Unser Screening vom 06.09.2018 belegt dies. Niederschläge schwemmen diese Filterstäube in das Entwässerungssystem. Die Frage ist nicht, ob „Entsorgungsnachweise beim Abfallerzeuger für die im Zuge des Rückbaus der Siloanlage angefallenen Filterasche“ beigebracht werden können, wie der Landrat fälschlicherweise argumentiert, sondern wie das zuständige Umweltamt zukünftig geltende Rechtsvorschriften gemäß Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) beabsichtigt durchzusetzen, um einen weiteren gefahrlosen Abriss von Schornstein, Abgaskanälen und sonstigen hoch kontaminierten Anlagenteilen zu gewährleisten. Die Dioxinbelastung im den Anlagenteilen anhaftenden Staub der Rauchgasführung dürfte in Summenkonzentration bei 2 bis 3 Mio. ng/kg TM liegen!

Die Antwort des Landrats Kai Emanuel auf Basis von Zuarbeiten des relevanten Umweltamtes an die Stadtverwaltung Delitzsch ist in den wesentlichen Aussagen nicht zutreffend und darüber hinaus gegenüber den hier ehrenamtlich tätigen Personen herabwürdigend.

Die ehrenamtlich erbrachten Leistungen des BV „Sauberes Delitzscher Land e.V.“ sind im Sinne der Allgemeinheit und speziell auch im Sinne der kausal betroffenen Bürger in der Region als bürgerschaftliches Engagement zu würdigen und sollten nicht mit z.T. haltlosen Unterstellungen kritisiert werden.

Nachfolgend sollen zunächst nur einige Ausführungen, die im vorgenannten Schreiben aufgeführt wurden, richtiggestellt werden:

  • Die Antwort des Landrates auf Frage 1 zeigt, dass das LRA/Umweltamt völlig falsche Prämissen gesetzt hat, indem mir als Vereinsvorsitzenden bezüglich der in Rede stehenden Probenahme Fachkunde abgesprochen wurde, ohne dass das zuständige Umweltamt die näheren Hintergründe recherchiert hatte.

    Die praktisch durchgeführten Arbeiten waren als Screening und nicht als Probennahmen nach LAGA PN 98 konzipiert. Dieses bei Entwicklungsarbeiten seit Jahren generell rechtskonforme Screening erfolgte in Anlehnung an die vorgenannte Richtlinie („Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen; Grundregeln für die Entnahme von Proben aus festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien“). Die im Rahmen unseres Screenings getätigten Probennahmen erfolgten z.T. unter Begleitung eines Diplomchemikers in Anlehnung an die relevante Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) gemäß LAGA PN 98 unter Verwendung der nach Anhang C von LAGA PN 98 vorgeschriebenen Musterformulare zur Protokollierung. Daraus folgt, dass der Vereinsvorsitzende des BV „Sauberes Delitzscher Land e.V.“ kompetent fachlich begleitet und in der betreffenden Angelegenheit von einem Diplomchemiker mit langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Altlastenbegutachtung sowie Altlastensanierung fachlich beraten worden ist und auch weiterhin beraten wird.

    Dieser Diplomchemiker hat jahrelange Erfahrungen gesammelt u.a. auf dem Fachgebiet Altlasten als Labor- und Technikumsleiter, als Projekt- und Niederlassungsleiter bei einem renommierten Unternehmen (HUT Haniel Umwelttechnik mit DIN ISO Zertifizierung in Kooperation mit akkreditierten Laboratorien von HPC/INNOLAB usw.) sowie als Umwelt- und Abfallberater mit jahrelanger freiberuflicher Tätigkeit. Mit diesen Referenzen berät dieser Diplomchemiker ehrenamtlich seit Jahren u.a. den Bürgerverein „Sauberes Delitzscher Land e.V.“ in fachlichen Angelegenheiten.

    Die in Anlehnung an LAGA PN 98 gewonnen Proben wurden schnellstmöglich an ein unbefangenes und vor allem akkreditiertes Labor, von der Deutschen Akkreditierungsstelle D-PL-14108-01-00 akkreditiert als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025) nach Berlin gesandt zwecks Untersuchung der Proben insbesondere im Hinblick auf die Gehalte vor allem an Pb und Cd sowie Dioxine/Furane.

    Der Einwand, wonach Probentransporte und Lagerung (max. 8 Tage) der Probenmaterialien zu irreversiblen Veränderungen der Probensubstanz geführt haben könnten, ist insbesondere bei Schwermetallen wie z.B. Pb und Cd unter den gegebenen Umständen fachlich praktisch nicht zutreffend. Selbst bei den schwer flüchtigen Dioxinen/Furanen ist dieser Einwand nicht zielführend, weil die Verhältnismäßigkeit der vom Umweltamt unterstellten Gefahren von irreversiblen Veränderungen der Probensubstanzen im Vergleich zu den real praktizierten Randbedingungen im konkreten Fall nicht gegeben ist. Die gute Laborpraxis hat jahrelange Erkenntnisse darüber, dass eventuell auftretende Veränderungen beim Probentransport in Verbindung mit der Probenlagerung im konkreten Fall die notwendige Reproduzierbarkeit und Genauigkeit der Messungen praktisch nicht beeinflussen.

  • Das Schwärzen ausgewählter Dokumente war aus Sicherheitsgründen notwendig, weil nach geltender Rechtslage personenbezogene bzw. unternehmensbezogene Daten insbesondere zu dem Prüflabor zum betreffenden Zeitpunkt wegen des Schutzes von relevanten Betriebsgeheimnissen zur Vorbeugung von eventuellem Missbrauch der betreffenden Daten in offenen Informationssystemen (Internet u.a.) nicht ohne Zustimmung der betreffenden Partner vollumfänglich veröffentlicht werden dürfen.

  • Ausdrücklich positiv werden vom BV „Sauberes Delitzscher Land e.V.“ die wesentlichen Ausführungen im Schreiben des OB Dr. Wilde an das LRA Nordsachsen vom 18.03.2019 bewertet. In diesen Schreiben mit Anlage wird u.a. bezogen auf die vom BV „Sauberes Delitzscher Land e.V.“ veröffentlichten Unterlagen konstatiert (Zitat), „dass es sich bei den Ablagerungen um ``gefährlichen Abfall`` handelt. ... da wir davon ausgehen müssen, dass eine Gefährdung von den Ablagerungen auf dem Betriebsgelände des Biokraftwerkes ausgeht.“

Die Antwort des Landrates war hierzu höchst unbefriedigend.

Es besteht folglich dringender Handlungsbedarf in dieser hochproblematischen Angelegenheit, um endlich die betreffenden Gefahrenherde begleitet durch aktuelle analytische Untersuchungen durch fachkompetente Partner schnellstmöglich beräumen zu lassen, um danach sofort die betreffenden Altlasten fachkundig sanieren zu können.

Der Inhalt des Landratsschreibens offenbart in höchstem Maße eine Blockadepolitik und ist damit nicht geeignet Lösungswege grundsätzlicher Art herbeizuführen. Deshalb wird sich nun unser Bürgerverein verstärkt und in geeigneter Weise um die notwendigen Klärungsprozesse kümmern.


„An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.“
Erich Kästner (1899 – 1974)


Dietmar Mieth

Vereinsvorsitzender


Anlage:

Schreiben des LRA an die Stadtverwaltung Delitzsch vom 02. Mai 2019