Die schleichende Verseuchung

Die jahrelange Untätigkeit der Behörden hinterläßt Spuren. Auf dem Gelände des Delitzscher "Biomassekraftwerkes" lagern illegal 40.000 bis 65.000 Tonnen Verbrennungsrückstände. Die Folgen sind noch nicht abschätzbar.

Bildergalerie Alle Bildrechte beim Bürgerverein Sauberes Delitzscher Land e.V.

Diese Bildergalerie beinhaltet Aufnahmen vom 17.06.2016. Sie zeigen die desaströsen Zustände auf dem Delitzscher Biomassekraftwerksgelände, Fabrikstraße 2. An diesem Tag fielen 27 Liter Niederschlag pro Quadratmeter in Form von Regen, die sich selbstverständlich auf den Wasserabstrom des weiträumigen Geländes auswirkten.

Die Bilder 01 bis 03 sind Aufnahmen vom "Klärwerk" für betriebliche Abwässer. Diese 10 Kammern umfassende "Kläranlage" war der sog. Rundeindicker für betriebliche Abwässer zu Zeiten der ehemaligen Zuckerfabrik (also vor Genehmigung des Biomassekraftwerkes im Jahre 2002).
Eine Klärung der Abwässer ist technisch nicht hinreichend möglich, da zwar der Eingangsstrom in eines der Klärbecken vorhanden ist, jedoch im nächstfolgenden bzw. angrenzenden Becken der Überlauf direkt in den Ableiter zum Fluß "Lober" geschieht. Diese Pseudoklärung ist nur zur Wahrung des Scheins bzw. in Ermangelung an hierfür zwingend erforderliche technische Lösungen zu sehen.
Laut der sog. Überwachungsprotokolle des Landratsamtes, die u.a. als Anlage zur Strafanzeige vom 18.01.2016 beigelegt wurden, wäre jedoch eine funktionierende Klärung der betrieblichen Abwässer bitter nötig, weil im Bereich des Schlacke- und Filterstaubaustrages sehr hohe Grenzwertüberschreitungen bezüglich Schwermetallen dokumentiert sind. In diesen Überwachungsprotokollen wird explizit auf die Schwermetallkonzentration in diesem Betriebsabschnitt hingewiesen.

Die Bilder 13 und 14 zeigen die dargestellte Problematik. Die freigesetzten und als hoch mit Schwermetallen belasteten Filterstäube werden über das Regenwasser in den Rundeindicker geleitet und von dort über den Außenring ungeklärt in den offenen Ableiter. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Amt hat dies durch Untätigkeit und Ignoranz befördert und begleitet. Hier ist seit Jahren Gefahr in Verzug. Der in der Stadt Delitzsch seit Jahren aktiv an der Entschlämmung der offenen Gewässer im Rahmen der nachbergbaulichen Maßnahmen tätige Bergbausanierer LMBV stellte nach eigenem Bekunden sehr hohe Prüfwertüberschreitungen bezüglich Schwermetallen des beim Entschlämmen des Ableiters aus dem in Rede stehenden Gelände fest. Der Schlamm mußte als "Sondermüll" bzw. besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden, so die Aussage. Ein Verursacher kann nicht ermittelt werden, so die völlig abwegige Information. Im Übrigen lassen sich die durch grobe Umweltverstöße freigesetzten Schwermetalle ohnehin nicht durch eine, wie auch immer geartete einfache Abwasserkläranlage abreinigen.

Die Bilder 04 bis 08 zeigen eine Halle auf dem Betriebsgelände, welche mit Sperrmüll, also keinesfalls mit hier zur Genehmigung freigegebenen Althölzern der Kategorien AI und AII gefüllt ist. Klar zu sehen, dass mittels Radlader Material entnommen wurde. Entsorgungsnachweise wären hier zwingend beizubringen. Zu sehen ist auch, dass es sich eben gerade nicht um Abreinigungsreste aus der innerbetrieblichen Aufbereitung von Altholz zum Zwecke der genehmigungskonformen Verbrennung im eigenen Werk, sondern eindeutig um angeliefertes Material handelt. Nach Kenntnis dieses genehmigungswidrigen Verhaltens wäre eine amtlich angeordnete Schließung des Werkes bereits vor Jahren zwingend notwendig gewesen. Unstrittig dürfte sein, dass dem Umweltamt diese Verstöße seit langem bekannt waren. Hierzu muss auch festgestellt werden, dass bei unserer Akteneinsicht am 21.12.2015 keine diesbezüglichen Entsorgungsnachweise für nicht zur Verbrennung bestimmte Abfälle nachgewiesen werden konnten. Laut vorliegender Dokumente begnügte sich das zuständige Umweltamt Nordsachsens jahrelang mit diesem Umstand, obwohl diese Haufwerke bei Begehungen dokumentiert wurden. Es gibt nur eine Schlussfolgerung: Das Material wurde illegal mitverbrannt. Somit sind auch die hohen Schwermetallkonzentrationen in den Verbrennungsrückständen erklärbar. Deckungsgleich sei hier zu bemerken, dass die "Müllmitverbrennung" und auch die "illegale Verbrennung von Althölzern der Kategorie AIV, wie auch Plastik und Schaumstoffe in erheblichen Mengen" seitens der ehemaligen Beschäftigten gegenüber der DUH im Gespräch kundgetan wurde.

Die Bilder 10 bis 12 zeigen die starke Staubbelastung innerhalb der Brennstofflagerhalle. Die Tore lassen sich nicht mehr schließen.
Eine nach Genehmigung zwingend erforderliche Installation von 5 Abluftfiltern im Firstbereich der Brennstofflagerhalle wurde seitens des Anlagenbetreibers nicht umgesetzt. Trotz der enorm hohen Staubemissionen aus dieser Halle in die Umwelt und der Tatsache, dass sich die Halle in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung des Delitzscher Ortsteils Gertitz (etwa 50 Meter entfernt) befindet, duldete das zuständige Amt diese für den Betreber finanziell äußerst lukrative Vorgehensweise. Zitat aus dem Sachstandsbericht des SG Umweltfachbereich des Landratsamtes Nordsachsen zur Erfüllung der zuletzt am 17.11.2011 überprüften Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides vom 10.06.2005, hier NB 4.2.8 "Abluftfilter im Bereich Brennstofflager: ...Dabei wird jedoch auf Folgendes hingewiesen: Bereits seit Neugenehmigung/Errichtung der Anlage wird dieses Versäumnis behördlich geduldet, ohne Konsequenzen für die Genehmigungsinhaberin bzw. den Anlagenbetreiber. Die behördliche Durchsetzung dieser Auflage (Installation und Betrieb einer Abluftfilteranlage im Bereich Brennstofflagerhalle) zum jetzigen Zeitpunkt, verbunden mit der Tatsache, dass, wie vorstehend ausgeführt, hierfür wohl keine dem Stand der Technik folgende Begründung/Rechtfertigung vorliegt, erscheint auch wegen des damit verbundenen Aufwandes, insbesondere aber wegen der Kontroverse zur Baustatik, weder begründet noch vertretbar."

Das Bild 09 zeigt den Rand der illegal auf dem Betriebsgelände abgelagerten Verbrennungsrückstände und allem Anschein nach auch die Ablagerung der lt. uns vorliegenden Dokumente zu keinem Zeitpunkt entsorgten Klärschlämme.

Fortsetzung folgt.