Es stinkt zum Himmel

Skandalöse Zustande beim Betrieb des Delitzscher Biomassekraftwerkes von unserem Verein offengelegt
Wie Behörden dubiose Kraftwerksbetreiber gewähren ließen.

Lesen Sie hier die Strafanzeige!

Von uns ermittelter Sachstand nach Aktenlage: Seit mindestens 2013 wurden die Verbrennungsrückstande, hier Rostschlacken und Filterstaube, nicht oder nur sporadisch von den jeweilig agierenden Betreibern des "Biomassekraftwerkes" entsorgt. 40.000 bis 65.000 Tonnen wurden auf dem Betriebsgelande ohne behördliche Genehmigung auf der Lagerflache AT 114 zu Haufwerken aufgeschüttet. Eine Genehmigung ist nach Gesetzeslage nicht möglich. "Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG soll die zuständige Behörde anordnen, dass eine Anlage, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, betrieben oder wesentlich geändert wird stillzulegen oder zu beseitigen ist. Die Anlage wurde ohne die erforderliche Genehmigung wesentlich geändert, in dem Lagerflächen zur Lagerung von Rostschlacken und Filterstäuben genutzt wurden, die nicht dafür vorgesehen sind." Die zuständige Behörde hat es seit Jahren versäumt, die hierbei zwingend erforderlichen Zwangsmassnahmen durchzusetzen, obwohl ihr nach Aktenlage bekannt war, dass "wiederholte Überschreitungen der Überwachungswerte für Schwermetallparameter" im Abwassereinleiter vorlagen. Hier hatte die Behörde innerbetriebliche Untersuchungen nach der Herkunft der Schwermetalle im Abwasserstrom veranlassen müssen. Dem Betreiber der Anlage eine fortführende Eigenüberwachung zuzubilligen ist nach Kenntnis der jahrelang praktizierten illegalen Ablagerungen weder angebracht noch zulässig. Unfassbar ist für uns, dass die zuständige Umweltbehörde auch noch nach Kenntnis der desaströsen Zustände im Betriebsregime, wie 12 bis 18-monatiger Funktionsuntüchtigkeit bzw. Ausfall der Messtechnik zur kontinuierlichen Messung des Abgasstromes oder beispielsweise des Nichtvorhandensein des TÜVs aller drei Kessel, nur geringfügige Ordnungswidrigkeitsverfahren (Ordnungsgeldverhangung in Höhe von 250,00 Euro, die letztendlich nicht einmal bezahlt wurden!) gegen den jeweilig agierenden Anlagenbetreiber, nicht jedoch die nach Rechtslage möglichen und hier zwingend erforderlichen Mittel anwendete, um Gefahrenabwehr zu betreiben. Die zuständige "Überwachungsbehörde" versäumte es nach eigenem Bekunden, die illegal abgelagerten Verbrennungsrückstande in ihren Gehalten an Schwermetallen etc. analysieren zu lassen, sondern vertraute den uns vorliegenden Unterlagen nach zu urteilen, uneingeschränkt dem Anlagenbetreiber. Dabei müsste doch zwangslaufig durch eine Vielzahl von Bürgerbeschwerden die Aufmerksamkeit der Behörde erweckt worden sein. Das zuständige Umweltamt besaß nach vorliegenden Unterlagen hinreichend Kenntnis von dem Umstand, dass die Rauchgasreinigung über lange Zeitraume nicht oder nur unzureichend funktionierte. Der Umwelt- und Gesundheitsschutz, muss nun resümiert werden, war von der zuständigen Behörde den Betreiberinteressen untergeordnet. Die Außerbetriebnahme der Anlage hätte, bei offensichtlich der Behörde zur Kenntnis gelangten defekten Regelungstechnik beim Verbrennungsregime und darüber hinaus bei beispielsweise einen Monat andauernden Schlauchfilterwechsel bei vollem Weiterbetrieb der Anlage, zwingend behördlich angeordnet werden müssen. Es ist wenig hilfreich auf den guten Willen eines sichtlich unzuverlässigen Anlagenbetreibers zu hoffen.
Von der Staatsanwaltschaft Leipzig werden nun Ermittlungsverfahren gegen die zahlreichen Betreiber und gegen das Umweltamt Nordsachsen geführt.

Fortsetzung folgt.

Die nachfolgenden Bilder zeigen die auf dem Betriebsgelande jahrelang illegal abgelagerte Verbrennungsrückstande.

Bildergalerie Alle Bildrechte beim Bürgerverein Sauberes Delitzscher Land e.V.